Allgemeine Geschäftsbedingungen
THEATER AN DER PARKAUE - Junges Staatstheater Berlin
1. Geltungsbereich
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB) regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen den Besucher*innen und dem Theater an der Parkaue (im Folgenden TAP). Sie werden Bestandteil des Vertrages, der durch den Erwerb oder die Vorbestellung eines Tickets zustande kommt.
2. Spielplan, Anfangszeiten und Besetzungen
Der Spielplan und die Anfangszeiten der einzelnen Veranstaltungen sind den Publikationen des TAP zu entnehmen. Angaben in nicht-TAP-eigenen Publikationen oder in der Presse sind unverbindlich. Besetzungs- und Spielplanänderungen bleiben vorbehalten.
3. Eintrittspreise
Die für die jeweilige Spielzeit geltenden Eintrittspreise sind den Publikationen des TAP zu entnehmen.
4. Ermäßigungen
Ermäßigungen werden Schüler*innen, Studierenden, Auszubildenden, Rentner*innen, Sozialhilfeempfänger*innen, Arbeitslosengeld-I-Empfänger*innen, Inhaber*innen eines Schwerbehindertenausweises, Bundesfreiwilligendienstleistenden sowie Empfänger*innen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bei persönlicher Vorlage eines entsprechenden Ausweises bei Abholung der Tickets gewährt.
Kann der Nachweis nicht erbracht werden, ist der Differenzbetrag zum vollen Eintrittspreis nachzuentrichten. Eine nachträgliche Geltendmachung ist nicht möglich. Die Kumulierung von mehreren Ermäßigungen ist ausgeschlossen.
Ermäßigungen werden auch aufgrund von Gutscheinen gewährt, die nur beim JugendKulturService nach den dafür geltenden Bedingungen der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie erworben werden können.
Kann der Nachweis nicht erbracht werden, ist der Differenzbetrag zum vollen Eintrittspreis nachzuentrichten. Eine nachträgliche Geltendmachung ist nicht möglich. Die Kumulierung von mehreren Ermäßigungen ist ausgeschlossen.
Ermäßigungen werden auch aufgrund von Gutscheinen gewährt, die nur beim JugendKulturService nach den dafür geltenden Bedingungen der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie erworben werden können.
4.1. Parkaue Karte Familie und Freund*innen
Die Parkaue Karte Familien und Freund*innen ist eine Rabattkarte. Die damit verbundenen Ermäßigungen sind aus den aktuellen Veröffentlichungen des TAP ersichtlich. Die Parkaue Karte Familie und Freund*innen gilt 12 Monate ab Kaufdatum, ist personengebunden und nicht übertragbar. Sie gilt nicht für Sonderveranstaltungen und Gastspiele.
4.2. Parkaue Karte für Klassen und Schulen, Gruppen und Einrichtungen
Die Parkaue Karte für Klassen und Schulen, Gruppen und Einrichtungen berechtigt, für die vereinbarte Spielzeit ermäßigte Tickets für Gruppen zu erwerben. Erwerbsberechtigt sind Leiter*innen von Schulen, Lehrer*innen an Grund- und weiterführenden Schulen, Leiter*innen und Erzieher*innen an Kindergärten, Kindertagesstätten und anderen pädagogischen Einrichtungen.
Der Abschluss der Parkaue Karte für Klassen und Schulen, Gruppen und Einrichtungen verpflichtet zur Buchung der vertraglich geregelten Anzahl von Vorstellungen pro Spielzeit. Werden weniger Vorstellungen pro Spielzeit gebucht, so ist das TAP berechtigt, die für die bereits gebuchten Vorstellungen gewährten Ermäßigungen zurückzunehmen und die Preisdifferenz geltend zu machen.
Der Abschluss der Parkaue Karte für Klassen und Schulen, Gruppen und Einrichtungen verpflichtet zur Buchung der vertraglich geregelten Anzahl von Vorstellungen pro Spielzeit. Werden weniger Vorstellungen pro Spielzeit gebucht, so ist das TAP berechtigt, die für die bereits gebuchten Vorstellungen gewährten Ermäßigungen zurückzunehmen und die Preisdifferenz geltend zu machen.
5. Ticketabgabe
Das Theater öffnet eine Stunde vor Beginn der Vorstellung. Der Einlass richtet sich nach den Gegebenheiten der Inszenierung. Nach Beginn der Vorstellung können Besucher*innen mit Rücksicht auf die mitwirkenden Künstler*innen und andere Besucher*innen erst zu einem geeigneten Zeitpunkt und nur nach Weisung des Einlasspersonals eingelassen werden. Es besteht kein Anspruch auf Einlass für verspätet erscheinende Besucher*innen, wenn die künstlerische Konzeption dies nicht zulässt.
5.1. Vorverkauf
Der Vorverkauf beginnt in der Regel mit dem Tag der Veröffentlichung auf der Homepage des TAP (www.parkaue.de). Abweichende Termine bleiben vorbehalten. Eine Ticketreservierung kann schriftlich, telefonisch und online erfolgen. Schriftliche Ticketanfragen werden ab Beginn des Vorverkaufs in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet.
5.2. Reservierungen
Reservierte Tickets sind innerhalb der bei der Reservierung mitgeteilten Frist zu bezahlen. Nach Ablauf der Frist erlischt die Reservierung und die Tickets werden wieder für den Verkauf freigegeben.
5.3. Reklamation
Der*die Kund*in hat unmittelbar beim Kauf die Richtigkeit der gekauften Tickets zu überprüfen.
5.4. Rücklastschriften
Wird an der Kasse mit einer Girocard bezahlt und das entsprechende Konto weist keine ausreichende Deckung auf, so dass es zu einer Rücklastschrift kommt, hat der*die Kund*in die vom jeweiligen Bankinstitut erhobenen Rücklastschriftgebühren in voller Höhe zu übernehmen.
5.5. Ticketversand
Für die Zusendung von Tickets, Gutscheinen und Artikeln werden dem*der Kund*in Bearbeitungsgebühren berechnet. Beim Versand von Tickets, Gutscheinen und anderen Artikeln übernimmt das TAP keine Haftung für die rechtzeitige Zustellung der Lieferung oder bei Verlust oder Beschädigung der Lieferung. Der Versand erfolgt auf dem Postweg durch normalen Brief. Unverzüglich nach Zugang ist der*die Kund*in verpflichtet, die Tickets, Gutscheine und Artikel auf Richtigkeit der Anzahl, Preise, Datum, Uhrzeit, Veranstaltung und Veranstaltungsort zu überprüfen.
Reklamationen fehlerhafter Tickets müssen unverzüglich (d. h. binnen zwei Arbeitstagen) nach Erhalt der Sendung geltend gemacht werden. Die Reklamation hat schriftlich zu erfolgen, entweder per E-Mail an den Besucher*innenservice (service@parkaue.de) oder per Post an das Theater an der Parkaue, z. H. Besucher*innenservice, Parkaue 29, 10367 Berlin (maßgeblich für die Wahrung der Reklamationsfrist ist der Poststempel bzw. das Datum des Übertragungsprotokolls der E-Mail).
Reklamationen fehlerhafter Tickets müssen unverzüglich (d. h. binnen zwei Arbeitstagen) nach Erhalt der Sendung geltend gemacht werden. Die Reklamation hat schriftlich zu erfolgen, entweder per E-Mail an den Besucher*innenservice (service@parkaue.de) oder per Post an das Theater an der Parkaue, z. H. Besucher*innenservice, Parkaue 29, 10367 Berlin (maßgeblich für die Wahrung der Reklamationsfrist ist der Poststempel bzw. das Datum des Übertragungsprotokolls der E-Mail).
5.6. Weiterverkauf
Der Weiterverkauf von Tickets des TAP zu erhöhten und gewerblichen Zwecken ist untersagt. Ausgenommen von dieser Regelung sind die Vertragspartner*innen des TAP wie Besucherorganisationen.
5.7. Ticketverlust
Verlieren Besucher*innen ein Ticket, kann von der Kasse ein Ersatzticket ausgestellt werden, wenn nachgewiesen oder glaubhaft gemacht wird, welches Ticket erworben wurde. Inhaber*innen des Originaltickets haben den Vorrang vor den Besitzer*innen eines Ersatztickets.
5.8. Rückgabe von Tickets
Tickets können grundsätzlich nicht zurückgenommen werden. Eine Besetzungsänderung berechtigt nicht zur Rückgabe bereits erworbener Tickets.
Wird bei Spielplanänderungen eine gleichwertige Ersatzvorstellung angeboten, behalten die Tickets ihre Gültigkeit. Fällt eine Vorstellung ersatzlos aus, können die Tickets zurückgegeben werden. Sollte eine Vorstellung abgebrochen werden müssen, so besteht ein Anspruch auf Rücknahme der Tickets nur, wenn nicht mehr als die Hälfte der Vorstellung gespielt wurde.
Ansprüche aus Rückgaben von Tickets müssen innerhalb von 14 Tagen nach Vorstellungsausfall/-abbruch beim Besucher*innenservice des TAP geltend gemacht werden. Über den Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises hinaus werden weitere Aufwendungen oder Schäden der*des Besucher*in (wie z. B. Versandgebühren, Fahrt- oder Übernachtungskosten) nicht ersetzt.
Tickets, die nicht im TAP erworben wurden, können nicht erstattet werden. Die Rücknahme unterliegt den Geschäftsbedingungen der jeweiligen Verkäufer.
Wird bei Spielplanänderungen eine gleichwertige Ersatzvorstellung angeboten, behalten die Tickets ihre Gültigkeit. Fällt eine Vorstellung ersatzlos aus, können die Tickets zurückgegeben werden. Sollte eine Vorstellung abgebrochen werden müssen, so besteht ein Anspruch auf Rücknahme der Tickets nur, wenn nicht mehr als die Hälfte der Vorstellung gespielt wurde.
Ansprüche aus Rückgaben von Tickets müssen innerhalb von 14 Tagen nach Vorstellungsausfall/-abbruch beim Besucher*innenservice des TAP geltend gemacht werden. Über den Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises hinaus werden weitere Aufwendungen oder Schäden der*des Besucher*in (wie z. B. Versandgebühren, Fahrt- oder Übernachtungskosten) nicht ersetzt.
Tickets, die nicht im TAP erworben wurden, können nicht erstattet werden. Die Rücknahme unterliegt den Geschäftsbedingungen der jeweiligen Verkäufer.
5.8.1. Schulklassen, Kita-, Kinder- und Jugendgruppen
Schulklassen, Kita-, Kinder- und Jugendgruppen (ab 10 Personen) haben das Recht, maximal 2 Tickets zurückzugeben. Die Rückgabe dieser Tickets muss spätestens 30 Minuten vor Vorstellungsbeginn erfolgen. Komplette Ticketkontingente für Schulklassen, Kita-, Kinder- und Jugendgruppen können nur bis 14 Tage vor Beginn der Vorstellung storniert werden. Anderenfalls kann die Rückerstattung des Kaufpreises nicht erfolgen, beziehungsweise wird der Gesamtpreis für das Ticketkontingent in Rechnung gestellt.
5.8.2. Elektronischer Ticketkauf
Für Tickets, die über das Internet, Smartphone oder ähnliche Vertriebswege erworben werden, besteht gemäß § 312g BGB kein Widerrufs- oder Rücktrittsrecht. Jede Bestellung von Tickets ist damit unmittelbar nach der Bestätigung durch das TAP bindend und verpflichtet zur Abnahme und unverzüglichen Bezahlung der bestellten Tickets.
5.9. Gutscheine
Gutscheine für den Kauf von Tickets oder Artikeln des TAP können in Höhe einer von dem*der Kund*in frei wählbaren Summe erworben werden. Sie sind von Rückgabe und Barauszahlung ausgeschlossen. Dies gilt auch für die Parkaue Karte Familie und Freund*innen.
7. Garderobe und Fundsachen
Mäntel, Schirme, Gepäckstücke und ähnliche Gegenstände dürfen nicht mit in den Saal genommen werden, sondern müssen an der Garderobe kostenfrei zur Aufbewahrung während des Vorstellungsbesuches abgegeben werden. Für die Aufbewahrung durch die Garderobe gelten die dort aushängenden Bedingungen.
Vertauschte, beschädigte und abhanden gekommene Garderobengegenstände sind unverzüglich dem Einlasspersonal zu melden. Garderobengegenstände dürfen ohne Marke nur dann ausgehändigt werden, wenn glaubhaft gemacht worden ist, dass der*die Besucher*in der*die berechtigte Empfänger*in ist. In diesem Fall ist das Einlasspersonal berechtigt, die Personalien der Empfänger*in aufzunehmen.
Gefundene Gegenstände aller Art sind beim Einlasspersonal abzugeben. Die Behandlung der Fundsachen richtet sich nach den Vorschriften der §§ 978 ff BGB. Der Verlust von Gegenständen ist ebenfalls dem Einlasspersonal anzuzeigen.
Vertauschte, beschädigte und abhanden gekommene Garderobengegenstände sind unverzüglich dem Einlasspersonal zu melden. Garderobengegenstände dürfen ohne Marke nur dann ausgehändigt werden, wenn glaubhaft gemacht worden ist, dass der*die Besucher*in der*die berechtigte Empfänger*in ist. In diesem Fall ist das Einlasspersonal berechtigt, die Personalien der Empfänger*in aufzunehmen.
Gefundene Gegenstände aller Art sind beim Einlasspersonal abzugeben. Die Behandlung der Fundsachen richtet sich nach den Vorschriften der §§ 978 ff BGB. Der Verlust von Gegenständen ist ebenfalls dem Einlasspersonal anzuzeigen.
8. Bild- und Tonaufnahmen
Das Fotografieren, Film- und Video- und Tonaufzeichnungen sowie die Verwendung potenziell störender Geräte sind während der Aufführung nicht gestattet. Verstöße sind nach den Urhebergesetzen strafbar. Bei Zuwiderhandlungen können Besucher*innen aus den Spielstätten verwiesen sowie aufgefordert werden, die Aufnahmen zu löschen.
Mit dem Kauf eines Tickets oder als Teilnehmer*innen öffentlicher Veranstaltungen des TAP erklären sich Besucher*innen damit einverstanden, dass Foto-, Video- oder Wortaufnahmen von ihnen durch dazu berechtigte Personen im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des Theaters bzw. durch Medienvertreter*innen (Zeitung, Rundfunk, Fernsehen) genutzt werden, soweit sie nicht ausdrücklich widersprechen. Diese Einwilligung erfolgt ausdrücklich unter Verzicht auf einen Vergütungsanspruch. Durch ein gut sichtbares Hinweisschild im Eingangsbereich informieren wir unsere Besucher*innen darüber. Ausgenommen von dieser Regelung sind Kinder und Jugendliche, die das Theater ohne ihre Erziehungsberechtigten besuchen: Bild- und Videoaufnahmen von Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren werden in diesem Fall nur nach vorheriger Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten genutzt. Es gelten die Regelungen des KUG (Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Fotografie).
Mit dem Kauf eines Tickets oder als Teilnehmer*innen öffentlicher Veranstaltungen des TAP erklären sich Besucher*innen damit einverstanden, dass Foto-, Video- oder Wortaufnahmen von ihnen durch dazu berechtigte Personen im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des Theaters bzw. durch Medienvertreter*innen (Zeitung, Rundfunk, Fernsehen) genutzt werden, soweit sie nicht ausdrücklich widersprechen. Diese Einwilligung erfolgt ausdrücklich unter Verzicht auf einen Vergütungsanspruch. Durch ein gut sichtbares Hinweisschild im Eingangsbereich informieren wir unsere Besucher*innen darüber. Ausgenommen von dieser Regelung sind Kinder und Jugendliche, die das Theater ohne ihre Erziehungsberechtigten besuchen: Bild- und Videoaufnahmen von Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren werden in diesem Fall nur nach vorheriger Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten genutzt. Es gelten die Regelungen des KUG (Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Fotografie).
9. Hausrecht
Das Hausrecht steht den Intendant*innen und dem Geschäftsführenden Direktor zu und kann von ihnen auf das Personal übertragen werden. Den Weisungen der zur Ausübung des Hausrechts Berechtigten ist Folge zu leisten. Es gelten die Hausordnung und die Garderobenordnung.
Besucher*innen kann der Zutritt zu den Spielstätten verweigert werden, wenn Anlass zu der Annahme besteht, dass sie die Vorstellungen stören oder andere Besucher*innen oder Beschäftigte des TAP belästigen. Besucher*innen können aus der laufenden Vorstellung verwiesen werden, wenn sie diese stören, andere belästigen oder einen Platz eingenommen haben, für den sie kein gültiges Ticket haben. Der Zutritt kann auch Besucher*innen verweigert werden, die wiederholt gegen diese AGB verstoßen haben. Einen Anspruch auf Rückzahlung des bereits entrichteten Eintrittsgeldes oder auf sonstigen Schadens- und Aufwendungsersatz haben diese Besucher*innen nicht. Es ist nicht gestattet, in den Räumen und auf den Grundstücken des TAP Tickets zum Verkauf anzubieten.
Mobiltelefone, Uhren und andere technische Geräte mit akustischen Signalen sind während der Vorstellung auszuschalten.
Das Rauchen ist im gesamten Gebäude untersagt und nur im Außenbereich gestattet. Speisen und Getränken dürfen nicht in die Veranstaltungsräume mitgenommen werden.
Besucher*innen kann der Zutritt zu den Spielstätten verweigert werden, wenn Anlass zu der Annahme besteht, dass sie die Vorstellungen stören oder andere Besucher*innen oder Beschäftigte des TAP belästigen. Besucher*innen können aus der laufenden Vorstellung verwiesen werden, wenn sie diese stören, andere belästigen oder einen Platz eingenommen haben, für den sie kein gültiges Ticket haben. Der Zutritt kann auch Besucher*innen verweigert werden, die wiederholt gegen diese AGB verstoßen haben. Einen Anspruch auf Rückzahlung des bereits entrichteten Eintrittsgeldes oder auf sonstigen Schadens- und Aufwendungsersatz haben diese Besucher*innen nicht. Es ist nicht gestattet, in den Räumen und auf den Grundstücken des TAP Tickets zum Verkauf anzubieten.
Mobiltelefone, Uhren und andere technische Geräte mit akustischen Signalen sind während der Vorstellung auszuschalten.
Das Rauchen ist im gesamten Gebäude untersagt und nur im Außenbereich gestattet. Speisen und Getränken dürfen nicht in die Veranstaltungsräume mitgenommen werden.
10. Datenschutz
Detaillierte Informationen zum Datenschutz finden Sie hier: Datenschutzerklärung.
11. Haftung
Sofern durch das TAP schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wird oder der von einem*r Besucher*in geltend gemachte Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des TAP, einschließlich seiner Vertreter*innen oder Erfüllungsgehilf*innen, beruht, haftet das TAP nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Die Beschränkung der Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit gilt nicht bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit von Personen.
Soweit seitens des TAP keine vorsätzliche Vertragsverletzung vorliegt, ist die Schadensersatzhaftung auf die vertragstypischen und vorhersehbaren Schäden begrenzt.
Die Beschränkung der Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit gilt nicht bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit von Personen.
Soweit seitens des TAP keine vorsätzliche Vertragsverletzung vorliegt, ist die Schadensersatzhaftung auf die vertragstypischen und vorhersehbaren Schäden begrenzt.
12. Erklärung zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren
Das TAP ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren einer Verbraucherstreitbeilegungsstelle teilzunehmen.
13. Inkrafttreten
Diese AGB treten am 13.05.2025 in Kraft. Gleichzeitig treten die bisher geltenden AGB des TAP außer Kraft.
14. Schlussklauseln
Das TAP behält sich vor, diese Bedingungen jederzeit ohne Angaben von Gründen zu ändern. Für bereits aufgegebene Buchungen gelten solche Änderungen nicht. Sollten einzelne Regelungen nichtig oder unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit des Vertrags im Übrigen nicht berührt. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Alleiniger Erfüllungsort für Lieferung, Leistung und Zahlung ist Berlin. Der Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen sowie Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, ist Berlin.