Allgemeine Geschäftsbedingungen

THEATER AN DER PARKAUE - Junges Staatstheater Berlin

1. Geltungsbereich

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen den Besucher*innen und dem Theater an der Parkaue. Sie werden Bestandteil des Vertrages, der durch den Erwerb oder die Vorbestellung einer Eintrittskarte zustande kommt.

2. Spielplan und Anfangszeiten

Der Spielplan und die Anfangszeiten der einzelnen Veranstaltungen sind den Publikationen des Theater an der Parkaue zu entnehmen. Angaben in der Presse sind unverbindlich. Besetzungs- und Spielplanänderungen bleiben vorbehalten.

3. Eintrittspreise

Die für die jeweilige Spielzeit geltenden Eintrittspreise sind den Publikationen des Theater an der Parkaue zu entnehmen. Die Bezahlung an der Vorverkaufskasse kann bar, mit EC-Karte und mit Kreditkarte (Master, VISA) erfolgen. Für die Zusendung von Karten wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 2,50 € erhoben.

4. Öffnungszeiten

Der Besucher*innenservice ist montags bis freitags von 13 – 17 Uhr geöffnet. Die Tageskasse öffnet in der Regel eine Stunde vor Beginn der jeweiligen Vorstellung.

5. Einlass

Das Theater öffnet eine Stunde vor Beginn der Vorstellung. Der Einlass richtet sich nach den Gegebenheiten der Inszenierung. Nach Beginn der Vorstellung können Besucher*innen mit Rücksicht auf die mitwirkenden Künstler*innen und andere Besucher*innen erst zu einem geeigneten Zeitpunkt und nur nach Weisung des Einlasspersonals eingelassen werden. Es besteht kein Anspruch auf Einlass für verspätet erscheinende Besucher*innen, wenn die künstlerische Konzeption dies nicht zulässt.

6. Kartenverkauf

6.1. Vorverkauf

Der Vorverkauf beginnt in der Regel mit dem Tag der Veröffentlichung auf der Homepage des Theater an der Parkaue (www.parkaue.de). Abweichende Termine bleiben vorbehalten. Eine Kartenreservierung kann schriftlich, telefonisch und online erfolgen. Eine Kartenbestellung gilt als verbindlicher Reservierungsauftrag, mit der Folge, dass ein Zahlungsanspruch seitens des Theater an der Parkaue auch dann bestehen bleibt, wenn die Karten nicht abgeholt werden. Werden auf Wunsch der*des Kund*in reservierte Karten postalisch versandt, so berechnet das Theater an der Parkaue eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 2,50 €.
Vorbestellte Karten müssen bis spätestens 1 Werktag vor der Veranstaltung abgeholt werden. Danach besteht kein Anspruch mehr auf die Reservierung. Nach Ablauf dieser Frist behält sich das Theater an der Parkaue das Recht vor, über diese Karten anderweitig zu verfügen. Gruppenbestellungen (ab 10 Personen) müssen spätestens 8 Werktage vor dem Vorstellungstermin abgeholt werden.

6.2. Rückgabe von Karten

Eintrittskarten können grundsätzlich nicht zurückgenommen werden. Insbesondere berechtigt eine Besetzungsänderung nicht zur Rückgabe bereits erworbener Eintrittskarten.

6.2.1.

Wird bei Spielplanänderungen eine gleichwertige Ersatzvorstellung angeboten, behalten die Karten ihre Gültigkeit. Fällt eine Vorstellung ersatzlos aus, können die Karten zurückgegeben werden. Sollte eine Vorstellung abgebrochen werden müssen, so besteht ein Anspruch auf Rücknahme der Karten nur, wenn nicht mehr als die Hälfte der Vorstellung gespielt wurde. Ansprüche aus Rückgaben von Karten müssen innerhalb von 14 Tagen nach Vorstellungsausfall/-abbruch beim Besucher*innenservice des Theater an der Parkaue geltend gemacht werden. Einen Schadensersatzanspruch schließen die Parteien aus.

6.2.2.

Karten, die nicht an der Theaterkasse des Theater an der Parkaue erworben wurden, können nicht zurückgenommen werden.

6.2.3.

Gruppen (ab 10 Personen) haben das Recht, maximal 2 Karten zurückzugeben. Die Rückgabe dieser Karten muss spätestens 30 Minuten vor Vorstellungsbeginn erfolgen. Komplette Kartenkontingente für Gruppen können nur bis 14 Tage vor Beginn der Vorstellung storniert werden. Anderenfalls kann die Rückerstattung des Kaufpreises nicht erfolgen, beziehungsweise wird der Gesamtpreis für das Kartenkontingent in Rechnung gestellt.

6.3. Ermäßigungen

6.3.1.

Ermäßigungen werden Schüler*innen, Studierenden, Auszubildenden, Rentner*innen, Sozialhilfeempfänger*innen, Arbeitslosengeld-I-Empfänger*innen, Inhaber*innen eines Schwerbehindertenausweises, Bundesfreiwilligendienstleistenden sowie Empfänger*innen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bei persönlicher Vorlage eines entsprechenden Ausweises bei Abholung der Karten gewährt. Eine nachträgliche Geltendmachung ist nicht möglich. Die Kumulierung von mehreren Ermäßigungstatbeständen ist ausgeschlossen. Ermäßigungen werden auch aufgrund von Gutscheinen gewährt, die nur beim JugendKulturService nach den dafür geltenden Bedingungen der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie erworben werden können.

6.3.2.

Gutscheine für den Kauf von Eintrittskarten oder Artikeln des Theater an der Parkaue können in Höhe einer von dem*der Kund*in frei wählbaren Summe erworben werden. Sie sind von Rückgabe und Barauszahlung ausgeschlossen.

6.4. Anrechte

Für das Anrecht gelten die nachfolgenden Bedingungen und Ermäßigungen. Die Preise sind den aktuellen Publikationen zu entnehmen.

6.4.1. Parkaue Karte (Anrecht für Einzelpersonen)

Die Mitgliedschaft im Anrecht Parkaue-Karte berechtigt Personen zum ermäßigten Eintritt. Die Mitgliedschaft im Anrecht kann zu jedem Zeitpunkt während der Spielzeit beim Besucher*innenservice des Theater an der Parkaue durch Erwerb der Anrechtskarte begründet werden. Die Mitgliedschaft dauert ein Jahr und beginnt mit dem Tag des Erwerbs. Es gelten die jeweils aktuellen Kartenpreise und Ermäßigungen.

6.4.2. Parkaue Karte (Anrecht für Gruppen)

Die Parkaue-Karte berechtigt für die vereinbarte Spielzeit ermäßigte Eintrittskarten für Gruppen zu erwerben. Erwerbsberechtigt sind Leiter*innen von Schulen, Lehrer*innen an Grund- und weiterführenden Schulen, Leiter*innen und Erzieher*innen an Kindergärten, Kindertagesstätten und anderen pädagogischen Einrichtungen. Der Abschluss der Parkaue-Karte verpflichtet zur Buchung der vertraglich geregelten Anzahl von Vorstellungen pro Spielzeit. Werden weniger Vorstellungen pro Spielzeit gebucht, so ist das Theater an der Parkaue berechtigt, die für die bereits gebuchten Vorstellungen gewährten Ermäßigungen zurückzunehmen und die Preisdifferenz geltend zu machen.

7. Digitale Vorstellungen

Für digitale Vorstellungen benutzt das Theater an der Parkaue u. a. den Anbieter Zoom. Mit dem Ticketkauf bestätigen Käufer*innen das Einverständnis, dass während der digitalen Vorstellung die durch den*die Nutzer*in eingegebenen personenbezogenen Daten sowie die Webkamera für die Organisator*innen, das Ensemble und die anderen Teilnehmer*innen sichtbar sind. Während der digitalen Vorstellung werden keinerlei personenbezogenen Daten vom Theater an der Parkaue gespeichert.

Hinweis: Die Teilnahme ist freiwillig. Diese Einwilligung kann jederzeit formlos und ohne Angaben von Gründen widerrufen werden. Im Falle des Widerrufs kann eine Teilnahme an der Veranstaltung nicht ermöglicht werden. Ein Mitschnitt/Aufzeichnung auch zu privaten Zwecken (Video und/oder Audio) ist ausdrücklich nicht gestattet.

8. Garderobe

Mäntel, Schirme, Gepäckstücke und ähnliche Gegenstände dürfen nicht mit in den Saal genommen werden, sondern müssen an der Garderobe kostenfrei zur Aufbewahrung während des Vorstellungsbesuches abgegeben werden. Für die Aufbewahrung durch die Garderobe gelten die dort aushängenden Bedingungen.

9. Hausrecht

Das Hausrecht steht den Intendant*innen und dem Geschäftsführer zu und kann von ihnen auf das Personal übertragen werden. Den Weisungen der zur Ausübung des Hausrechts Berechtigten ist Folge zu leisten. Es gelten die Hausordnung und die Garderobenordnung.

Das Theater an der Parkaue möchte unterschiedliche Blickwinkel eröffnen und das Publikum dazu einladen, die Vielfalt von Ästhetik und Vermittlung sowie Kunst als eigene Erfahrungswelt im Austausch miteinander zu entdecken. Dieser kreative Lebens-, Lern- und Erfahrungsraum ist frei von Gewalt, Diskriminierung und Menschenfeindlichkeit. Sexistische, rassistische, fremden- und verfassungsfeindliche Handlungen, Äußerungen, Symbole sowie das Verteilen von einschlägigen Druckstücken sind grundsätzlich untersagt und werden belangt.

Mit dem Kauf der Eintrittskarte oder als Teilnehmer*innen öffentlicher Veranstaltungen des Theater an der Parkaue erklären sich Besucher*innen damit einverstanden, dass Foto-, Video- oder Wortaufnahmen von ihnen durch dazu berechtigte Personen im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des Theaters bzw. durch Medienvertreter*innen (Zeitung, Rundfunk, Fernsehen) genutzt werden soweit sie nicht ausdrücklich widersprechen. Diese Einwilligung erfolgt ausdrücklich unter Verzicht auf einen Vergütungsanspruch. Durch ein gut sichtbares Hinweisschild im Eingangsbereich informieren wir unsere Besucher*innen darüber. Ausgenommen von dieser Regelung sind Kinder und Jugendliche, die das Theater ohne ihre Erziehungsberechtigten besuchen: Bild- und Videoaufnahmen von Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren werden in diesem Fall nur nach vorheriger Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten genutzt. Es gelten die Regelungen des KUG (Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Fotografie).

10. Gastronomie

Der gastronomische Betrieb wird durch Pacht bewirtschaftet. Entsprechende Verträge kommen nur mit der*dem Pächter*in zustande.

11. Wirksamkeit der AGB

Die Nichtigkeit einer einzelnen Regelung beziehungsweise Teilregelung führt nicht zur Nichtigkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen insgesamt. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten seit 1. August 2017.

Berlin, den 1. Oktober 2021
Alexander Riemenschneider, Intendant
Christina Schulz, Intendantin
Johannes Leppin, Geschäftsführender Direktor